Mehr als ein Pharmaunternehmen. Die Marke BA. steht für eine Vielzahl von Unternehmen: BA.Unternehmensgruppe, Pharmore & die selbständig geführte BergApotheke.

Karriere bei der BA.

AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BA.Unternehmensgruppe
Gildestraße 75, 49479 Ibbenbühren, gegenüber Unternehmern
Stand: [09.03.2017]

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und sonstigen Leistungen der BA.Unternehmensgruppe gegenüber Unternehmen mit Ausnahme der Berg-Apotheke.
Unternehmen der BA.Unternehmensgruppe ist unter anderem BA.Acadamy GmbH, BA.Evolution GmbH, BA.Immobilien GmbH, BA.Impfstoffe GmbH, BA.Medical GmbH, BA.Rent GmbH, BA.Service GmbH, BA.Technologie GmbH, BA.Herstellungs GmbH & Co. KG, BA.Vertrieb GmbH & Co. KG, BA.Pharma GmbH & Co. KG. Eine vollständige Liste findet sich unter www.ba-unternehmensgruppe.de.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen die Unternehmen der BA.Unternehmensgruppe nicht an, es sei denn, sie hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Unternehmen der BA.Unternehmensgruppe in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung oder die Dienstleistung vorbehaltlos ausführen.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern
im Sinne von § 14 BGB.

(3) Soweit in Einzelverträgen mit dem Vertragspartner von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen getroffen worden sind, gehen diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor (Vorrang der Individualabrede). Soweit Einzelunternehmen der BA.Unternehmensgruppe für bestimmte Leistungen, Dienstleistungen oder Angebote individuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen haben, gehen diese bei Widersprüchen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Angebot und Preise

(1) Die Angebote der Unternehmen der BA.Unternehmensgruppe sind freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung zum Vertragsabschluss dar.

(2Etwaige Preise der BA-Unternehmensgruppegelten ab Lager. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung/Beauftragung geltenden Preise.

(3) Die Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht. Die Mehrwertsteuer wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung.

§ 3 Vertragsschluss, Änderungen des Vertrages und höhere Gewalt

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn das jeweilige Unternehmen nach Erhalt des Angebots des Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen das Angebot ablehnen oder wenn das Unternehmen mit der Ausführung der Lieferung und Leistung beginnt.

(2) Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und Beschaffenheitsvereinbarungen sowie die Übernahme von Garantien durch das Unternehmen der BA.Unternehmensgruppe bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Bei höherer Gewalt und unvorhersehbaren Ereignissen wie Streiks, Aussperrungen, Störungen oder Ausfällen des öffentlichen Energie-, Telefon- oder
Datenleitungsnetzes sowie sonstigen Ereignissen, die das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe nicht zu vertreten hat, ist das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe für die Dauer des Ereignisses nicht verpflichtet, die geschuldete Leistung zu erbringen. Das gilt nicht, soweit sich das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe mit der Erbringung der geschuldeten Leistung in Verzug befindet. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate an, ist das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden vom Besteller ggf. schon erbrachte Leistungen zurückerstattet.

§ 4 Lieferung, Versandkosten und Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Unternehmens der BA-Unternehmensgruppe.

(2) Ist ein bestelltes Produkt zum Zeitpunkt der Versendung nicht lieferbar, wird das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe den Vertragspartner hierüber informieren und für dieses Produkt gegebenenfalls schon erfolgte Zahlungen zurückerstatten.

(3) Die Lieferung erfolgt an die vom Vertragspartner angegebene Person und Lieferadresse.

(4) Das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe ist zu Teillieferungen im zumutbaren Umfang berechtigt.

(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Partner über, sobald das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe die bestellte Ware dem Spediteur, Frachtführer oder einer sonstigen mit dem Versand beauftragten Person übergeben hat.
Letzteres gilt auch dann, wenn das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe ausnahmsweise die Kosten des Versands übernimmt oder ihn selbst durchführt.
Sofern die Ware zum Versand bereit ist und sich die Versendung aus Gründen, die das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe nicht zu vertreten habet, verzögert, geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Vertragspartner auf diesen über.

(6) Das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe bestimmt die Art und Weise des Versandes nach billigem Ermessen. Der Partner hat keinen Anspruch auf den billigsten und/oder schnellsten Versand. Wenn sich der Partner einen versicherten Versand wünscht (Versicherung gegen Transportschäden) hat er dies schriftlich mitzuteilen. Er trägt in diesem Fall die Kosten für den versicherten Versand.

§ 5 Lieferfristen und Liefertermine

Lieferfristen und Liefertermine werden zwischen den Vertragspartner individuell vereinbart. § 3 Abs. 3 gilt entsprechend.

§ 5 Zahlung

(1) Die Rechnungen des Unternehmens der BA-Unternehmensgruppe sind, sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

(2) Zahlungen sind per Überweisung, per Vorkasse oder Lastschrift oder hme möglich. Eine Zahlung mittels Scheck oder Wechsel ist nicht möglich.

(3) Bei der Zahlung durch Überweisung sind sämtliche Rechnungsbeträge ohne Abzüge auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zu bezahlen.

(5) Bei Zahlung per Sepa-Lastschrift ermächtigt der Vertragspartner das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe dazu, den Rechnungsbetrag inkl. Versandkosten von seinem Konto abzubuchen. Dazu gibt er
seine Kontodaten bzw. Kreditkartendaten an. Das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe verpflichtet sich, die anvertrauten Daten vertraulich zu behandeln.

(6) Bei Bankeinzug hat der Besteller für ausreichende Deckung zu sorgen. Die Gebühren, die durch nicht gerechtfertigte Rückbuchungen entstehen, werden dem
Besteller in Rechnung gestellt. Für Lastschriften, die aus vom Besteller zu vertretenden Gründen zurückgereicht werden, hat der dieser die hierdurch anfallenden Kosten zu tragen.

(7) Befindet sich der Besteller mit seiner Leistung im Verzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem von der Europäischen Zentralbank festgesetzten Basiszinssatz pro Jahr zu erheben. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 6 Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die an den Besteller gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller das Eigentum des Unternehmens der BA-Unternehmensgruppe.

(2) Dem Besteller ist es untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

(3) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, es sei denn, er befindet sich im Zahlungsverzug. Im Gegenzug trifft ihn gleichzeitig die Pflicht, die Forderungen aus der Weiterveräußerung an das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe abzutreten.

(4) Sämtliche Forderungen und sonstige Ansprüche, welche aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware resultieren, tritt der Besteller bereits jetzt mit dieser Vereinbarung an das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe ab. Die Abtretung wird durch das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe hiermit angenommen.

(5) Der Besteller ist berechtigt, die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware resultierenden Forderungen treuhänderisch einzuziehen (Einziehungsermächtigung). Das Recht der Einziehung des Unternehmens der BA-Unternehmensgruppe bleibt davon unberührt. Das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe wird jedoch von seinem Recht der Einziehung keinen Gebrauch machen, solange die Einziehungsermächtigung besteht und nicht widerrufen worden ist.

(6) Die Einziehungsermächtigung erlischt im Falle eines Widerrufs.
Sie erlischt zudem automatisch mit endgültiger Zahlungseinstellung seitens des Bestellers, sowie in den Fällen des Stattfindens von Vollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware oder der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers.

(7) Im Falle des Erlöschens der Einziehungsermächtigung trifft den Besteller die Verpflichtung, die an das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe erfolgte Vorausabtretung seinen Abnehmern bekanntzugeben und dem Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe sämtliche Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche zum Einzug der Forderungen notwendig sind.

§ 8 Gewährleistung und Untersuchungspflicht

(1) Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser den ihn nach § 377 HGB treffenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel oder ohne weiteres erkennbare Beschädigungen der gelieferten Ware sind uns gegenüber unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die sich erst später zeigen, müssen uns gegenüber unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach dem Erkennen durch den Besteller schriftlich gerügt werden. Kommt der Besteller dieser Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nach, gilt die gelieferte Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

(3) Ist die Kaufsache mangelhaft, so gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus §§ 8, 9 nichts anderes ergibt. Die Abtretung der Mängelansprüche des Vertragspartners an Dritte ist ausgeschlossen.

(4) Beruht ein Mangel aber auf einem Verschulden des Unternehmens der BA-Unternehmensgruppe, kann der Partner unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(5) Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Partner dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an uns zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.

(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Dies gilt nicht für die Haftung des Unternehmens der BA-Unternehmensgruppe wegen vorsätzlichen Verhaltens sowie für die Haftung auf Schadensersatz wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesem Fall verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung.

§ 9 Haftungsbegrenzung

(1) Die Haftung auf Schadensersatz des Unternehmens der BA-Unternehmensgruppe, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt.
(2) Das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Vertragswesentlich sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Soweit das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Unternehmens der BA-Unternehmensgruppe.
(5) Soweit das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von dem Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(6) Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für die Haftung wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

(1) Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe ist jedoch berechtigt, den Partner auch an dem für seinen Firmen- oder Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§ 11 Einwilligung zur Verarbeitung persönlicher Daten

(1) Das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe verarbeitet und nutzt die bei Vertragsabschluss erhobenen Daten (Firma, Vor- und Nachname des Bestellers, Anschrift, Angaben im Gesundheitsfragebogen, Telefonnummer, email-Adresse, Kontoverbindung, Lieferanschrift), die zur Bearbeitung und Durchführung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind.

(2) Dem Besteller ist bekannt, dass die Daten nach Absatz 1 auf Datenträgern gespeichert werden. Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten für die Abwicklung der Bestellung und Abrechnung ausdrücklich zu.

(3) Soweit das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe persönliche Daten des Bestellers erheben und speichern muss, sichert es deren vertrauliche Behandlung zu. Das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe wird derartige Daten nicht an Dritte weitergeben.

§ 12 Vorsorgliche Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Das Unternehmen der BA-Unternehmensgruppe ist bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (auf die diese AGB aber keine Anwendung finden) bereit, am Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Tel. 07851 – 7957940; Fax: 07851 – 7957941; Mail: Mail@verbraucher-schlichter.de; www.verbraucher-schlichter.de

§ 13 Schlussbestimmungen

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung tritt dann an die Stelle der ungültigen Bestimmung. Sollte eine zulässige branchenübliche Bestimmung fehlen, tritt die entsprechende gesetzliche Regelung an die Stelle der unwirksamen Bestimmung.

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